Reiserücktritt:
Erfolgt der Reiserücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn, ist pro Person eine Rücktrittsgebühr von 15% des Reisepreises zu zahlen. Falls der Reiserücktritt später als 42 Tage vor dem eigentlichen Reisebeginn erfolgt, erhöht sich die Gebühr pro Person für Bahn/Busreisende auf 30% des Reisepreises, für Flugreisende auf 40% des Reisepreises. Ersparte Aufwendungen und eine meist mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistungen werden bei der Bemessung der Rücktrittsgebühr berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, im Einzelfall geringere Kosten nachzuweisen.
Kursumbuchung/Ersatzperson:
Reiseteilnehmer können innerhalb eines Kalenderjahres einen Kurs umbuchen, d.h. einen Wechsel des Kursdatums durchführen, sofern dies aufgrund noch freier Reiseplätze möglich ist. Die Kosten für eine solche Umbuchung bis zu 21 Tage vor Reisebeginn betragen 25 Euro, wobei für bereits ausgestellte Bahn-, Bus-, Fähr- und Flugtickets die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden. Dies gilt auch für Umbuchungen, die innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn erfolgen. Bei einer Ersatzbuchung, d.h. dass ein Dritter statt des Reisenden in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten soll, muss eine geeignete Ersatzperson bis zum Reisebeginn benannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten geltend zu machen. Bei Umbuchungen bzw. Ersatzbuchung werden anfallende Kosten, sofern diese nur geringfügig sind, nicht erhoben. Es bleibt dem Reisenden sowohl bei Stellung einer Ersatzperson als auch bei Kursumbuchung vorbehalten, geringere Kosten nachzuweisen.
Haftung des Veranstalters:
Wir, der Deutsch-Britische Freundeskreis e.V., haften zusammen mit unserer Partnerschule, dem ‘Oxford College of English Ltd.’, im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Beschränkung erfolgt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir als Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Höhere Gewalt:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB). Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Weitere Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
Mitwirkungspflicht:
Der Teilnehmer ist verpflichtet, uns im Falle einer Leistungsstörung unverzüglich zu informieren und daran mitzuwirken, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich gehalten wird. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die Rüge bzw. Mitwirkung schuldlos unterbleibt. Sollte die Abhilfe ungenügend ausfallen, muss Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats nach Ende der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Wichtige Dokumente:
Für die Einreise nach Großbritannien ist ein EU-Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis notwendig. Reisende ohne gültige EU-Reisedokumente müssen sich bitte selbst über die für sie gültigen Reisebedingungen informieren.
Änderungen:
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den der Deutsch-Britische Freundeskreis e.V. nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist der Deutsch-Britische Freundeskreis e.V. berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.
Versicherung:
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie ebenfalls einen Reiseversicherungsvorschlag der ‘Europäischen Reiseversicherung AG’. Jeder Teilnehmer ist während der Reise selbst für sein Reisegepäck und andere persönliche Wertsachen verantwortlich.
| Nicht im Reisepreis enthalten sind: |